Die Unterrichtung erläutert das parlamentarische Prinzip der Diskontinuität: Mit dem Ende einer Wahlperiode gelten alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren – etwa Gesetzentwürfe, Anträge oder Anfragen – automatisch als erledigt und müssen in der neuen Wahlperiode neu eingebracht werden. Eine Ausnahme bilden Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern, die auch nach dem Ende der Wahlperiode weiterbearbeitet werden können.