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Arbeitnehmerüberlassung
TarifService: Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
26. Juni 2026
Die neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gilt ab dem 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2027. Der Mindestlohn steigt stufenweise auf 14,96 €, 15,33 € und 15,87 € pro Stunde. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Rundschreiben.
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