Der Berichtsentwurf im Europäischen Parlament sieht eine neue Richtlinie vor, die Unternehmen weitreichende Pflichten zur Bewertung, Prävention und zum Management psychosozialer Risiken auferlegt, etwa durch jährliche Gefährdungsbeurteilungen, Aktionspläne, ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit und eine Beweislastumkehr zugunsten der Beschäftigten. Aus Arbeitgebersicht wird dies als übermäßige Regulierung kritisiert, da es tief in unternehmerische Entscheidungen eingreift, bestehende nationale Regelungen doppelt und zusätzliche Bürokratie sowie Haftungsrisiken schafft.