Die BDA hat den finalen Fragenkatalog zur Umsetzung und Anpassung des Arbeitssicherstellungsgesetzes vorgelegt und die Rückmeldungen der Mitgliedsverbände eingearbeitet. Mit dem Katalog wird sie nun auf das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit zugehen, um den Anpassungsbedarf frühzeitig zu adressieren und eine rechtssichere sowie funktionsfähige Ausgestaltung des Gesetzes zu unterstützen. Zu berücksichtigen sind dabei auch die vom Bundeskabinett am 1. Juli 2026 beschlossenen, bislang noch nicht veröffentlichten Eckpunkte zur Novellierung der Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze.