Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Hintergrund sind die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung sowie die daran anknüpfende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach Einschätzung der BDA geht der Entwurf jedoch deutlich über diese Vorgaben hinaus und bringt statt der im Koalitionsvertrag angekündigten Flexibilisierung zusätzliche Vorgaben, Bürokratie und Kosten. Besonders kritisch sind die grundsätzlich taggleiche und elektronische Arbeitszeiterfassung, die Erfassungspflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit sowie die nur tariflich eröffnete Möglichkeit zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Die Projektgruppe Arbeitszeit der BDA wird sich am 24. Juni 2026 mit dem Entwurf befassen. Über die Ergebnisse werden wir berichten.