Das Bundesbildungsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vorgelegt, der unter anderem höhere Förderbeträge für Meisterstücke, bessere Darlehenskonditionen und höhere Kinderbetreuungszuschläge vorsieht. Zudem sollen rechtliche Klarstellungen zur Förderfähigkeit von Fortbildungen und zur Definition von Maßnahmenträgern eingeführt werden.