Mit unserem Rundschreiben übermitteln wir Ihnen die finale BDA-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, welche diese an den Ausschuss für Arbeit und Soziales übersandt hat. Der Entwurf sieht weiterhin eine Ausweitung des Benachteiligungsverbots auf die Privatwirtschaft vor und geht damit aus Sicht der BDA über den Koalitionsvertrag hinaus. Besonders kritisch bleiben die möglichen zusätzlichen Belastungen für Unternehmen, zugleich konnten im Verfahren wichtige Punkte wie der Ausschluss baulicher Veränderungen, der Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegen private Unternehmen und die Streichung einer faktischen Beweislastumkehr aufgegriffen werden. Die BDA wird den Entwurf am 22. Juni 2026 in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales als Sachverständige bewerten.