Das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen wurde in 2./3. Lesung beschlossen und sieht unter anderem eine direkte Kenntnisprüfung als Regelfall, partiellen Berufszugang für Teilqualifizierte, digitale Antragsverfahren sowie vereinheitlichte und beschleunigte Anerkennungsprozesse vor. Ziel ist es, den Fachkräftebedarf zu decken, wobei der Erfolg von der Umsetzung in den Bundesländern abhängt; das Inkrafttreten wurde auf den 1. November 2026 verschoben.