Nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 stellt sich die Frage, welche rechtlichen Wirkungen die Richtlinie bereits jetzt entfaltet. Da bislang kein Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung vorliegt, hat die BDA eine Handreichung zu den Folgen der Fristversäumnis erstellt, die wir Ihnen mit diesem Rundschreiben überlassen. Danach lässt sich aus der verzögerten Umsetzung keine unmittelbare Wirkung zentraler Richtlinienbestimmungen ableiten. Dies gilt insbesondere, soweit Vorgaben der Richtlinie dem geltenden Entgelttransparenzgesetz widersprechen oder Bereiche betreffen, die der nationale Gesetzgeber bislang bewusst nicht geregelt hat.