Die Bundesregierung hat einen Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, der u. a. ein geringeres Entlastungspotenzial, gekürzte Bundeszuschüsse, höhere Beitragsbelastungen und eine spätere Rückzahlung von Darlehen vorsieht. Ziel ist die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die Maßnahmen als unzureichend und belastend für Betriebe kritisiert.