Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Reservestärkungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem eine verpflichtende Heranziehung bestimmter Reservisten ohne Zustimmung des Arbeitgebers, längere Zustellfristen, ein Anhörungs- und Stellungnahmerecht der Arbeitgeber sowie erweiterte Erstattungsmöglichkeiten beim Einsatz von Ersatzkräften. Die BDA unterstützt das Ziel einer stärkeren Verteidigungsbereitschaft, kritisiert jedoch den Abschied vom Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Zudem fehlen aus ihrer Sicht weiterhin wichtige Regelungen, etwa ein Fragerecht zum Reservistenstatus, klare Mitteilungspflichten und weitergehende Möglichkeiten zur Unabkömmlichstellung von Schlüsselpersonal. Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten.