Das Bundesarbeitsministerium schlägt mit einem Referentenentwurf eine neue sozialversicherungsrechtliche Kategorie der „neuen Selbständigkeit“ vor, die neben der bisherigen Statusabgrenzung bestehen soll, unternehmerisches Handeln voraussetzt und eine Rentenversicherungspflicht vorsieht, ohne die arbeitsrechtliche Einordnung zu verändern. Ziel ist mehr Rechtssicherheit, jedoch werden mögliche Akzeptanzprobleme, zusätzliche Bürokratie für Auftraggeber und Ausschlüsse bestimmter Branchen kritisch bewertet; das Verfahren befindet sich noch in der Abstimmung und Anhörung. Den Referentenentwurf und weitere Details finden Sie in unserem Rundschreiben.