Rheinland-Pfalz lässt derzeit die seit 2021 geltende Nachprüfungsverordnung für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich extern evaluieren. Mit der Untersuchung soll überprüft werden, ob die Regelungen den angestrebten verbesserten Rechtsschutz erreicht haben und ob Anpassungsbedarf besteht. Wir bitten unsere interessierten Mitglieder, sich hierzu bis zum 8. Mai 2026 an der Onlinebefragung zu beteiligen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben.