Wir informieren über die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Anpassungen der Zwangsvollstreckungs-Formularverordnung, die zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen insbesondere Formulare zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, zu richterlichen Durchsuchungs- und Vollstreckungsanordnungen sowie zu Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen. Hintergrund ist die weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, mit der elektronische Verfahrensabläufe gestärkt und die Handhabbarkeit der Formulare verbessert werden sollen.