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Landessolargesetz: „Verordnung darf nicht zu Standortnachteilen führen“
22. September 2021
- Intention ist richtig
- Verfahren gefährdet Planungssicherheit
- Verordnung darf nicht zu Standortnachteilen führen
In der heutigen Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags wird das Landessolargesetz verabschiedet. Dazu äußert sich Karsten Tacke, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), folgendermaßen:
- „Die Wirtschaft hat beim Klimaschutz den Turbo eingelegt. Innovative Konzepte zur Senkung des CO2-Ausstoßes werden von den Unternehmen entwickelt und umgesetzt. Das Engagement der privaten Wirtschaft in den Bereichen Forschung und Entwicklung ist maßgeblich für das Erreichen der Klimaschutzziele des Landes. Die Betriebe zeigen Verantwortung und sind ambitionierter als es die öffentliche Hand selbst ist.“
- „Das Landessolargesetz hält leider nicht, was es verspricht. Es lässt entscheidende Fragen offen. So werden die Ausnahmen und Befreiungsgründe nicht ausreichend erläutert. Ebenso wird in Zeiten knapper Rohstoffe nicht näher beschrieben, was im Falle eines unverschuldeten Fristversäumnisses passiert. Muss das Unternehmen zukünftig eine Strafe zahlen, wenn die Solaranlage für den Neubau nicht lieferbar ist? Solche Klarstellungen fehlen. Dass sich die Koalitionsfraktionen darauf berufen, solche Fragen in einer Verordnung regeln zu lassen, wird dem Selbstanspruch des Parlaments nicht gerecht. Nun sind die verordnungsgebenden Ministerien in der Pflicht, für Planungssicherheit zu sorgen. Die Unternehmen müssen sich auf langfristig geltende und klare Vorgaben verlassen können.“
- „Standortinvestitionen dürfen in Rheinland-Pfalz nicht teurer sein als in anderen Ländern. Dafür muss die Verordnung Sorge tragen. Engagierte Unternehmen haben einen verantwortungsbewussten und zutrauenden Staat verdient.“
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