Lehrerversorgung an Grundschulen: Mehr Planstellen in den kommenden Jahren erwartet

Wie gut sind die Grundschulen in Rheinland-Pfalz mit Lehrkräften ausgestattet – und welche Perspektiven haben gleichzeitig neu ausgebildete Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer? Diese Fragen gewinnen aktuell an Bedeutung, weil sich die Einstellungsaussichten für das Grundschullehramt verändert haben. Während Bewerberinnen und Bewerbern bei landesweiter Bewerbung bislang eine Planstelle oder zumindest ein befristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten werden konnte, ist der Bedarf an Neueinstellungen für das Schuljahr 2026/2027 geringer als zunächst erwartet.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob zusätzliche Planstellen geschaffen werden können und wie ein prognostiziertes größeres Angebot an ausgebildeten Grundschullehrkräften in den kommenden Jahren genutzt werden soll. Die Landesregierung geht dabei inzwischen – vorbehaltlich der abschließenden Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers – von einer Erhöhung der Planstellen an Grundschulen in den kommenden Jahren aus.

Einstellungsaussichten von „gut“ auf „mittel bis schwierig“ geändert

Bislang waren die Beschäftigungsperspektiven für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt an Grundschulen nach Darstellung der Landesregierung insgesamt gut. Wer sich landesweit bewarb, konnte demnach entweder eine Planstelle oder ein befristetes Beschäftigungsverhältnis erhalten.

Für das Einstellungsverfahren zum Schuljahr 2026/2027 hat sich die Situation jedoch verändert. Der Lehrkräfteeinstellungsbedarf für das Grundschullehramt ist zurückgegangen. Deshalb wurden die allgemeinen Einstellungsaussichten von zuvor „gut“ auf „mittel bis schwierig“ geändert.

Damit reagiert das Land nach eigener Darstellung auf eine veränderte tatsächliche Bedarfslage. Die Prognose des Lehrkräftebedarfs ist dabei keineswegs statisch. Eine wesentliche Rolle spielt beispielsweise, wie viele Lehrkräfte in den Ruhestand gehen. Diese Zahl kann von Jahr zu Jahr schwanken.

Auch die Modellrechnungen zum künftigen Angebot und Bedarf an Lehrkräften sind nach Angaben der Landesregierung mit Unsicherheiten verbunden. Deshalb werden die Prognosen jährlich überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Warum werden aktuell weniger neue Grundschullehrkräfte benötigt?

Für den überraschend geringeren Einstellungsbedarf im Schuljahr 2026/2027 nennt die Landesregierung einen besonders interessanten Grund: Das Arbeitszeitverhalten der bereits beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer hat sich verändert.

Grundschullehrkräfte haben in diesem Jahr deutlich häufiger als in den vergangenen Jahren ihren Beschäftigungsumfang erhöht. Gleichzeitig haben weniger Lehrkräfte ihre Arbeitszeit reduziert.

Über viele Jahre hatte sich bei der Veränderung der Beschäftigungsumfänge nach Darstellung der Landesregierung ein relativ stabiles Gleichgewicht entwickelt. Mit einer ähnlichen Entwicklung hatte das Land auch für das Schuljahr 2026/2027 gerechnet. Die tatsächlichen individuellen Entscheidungen der Lehrkräfte fielen jedoch anders aus.

In der Summe bedeutet das: Wenn bereits beschäftigte Lehrkräfte mehr Stunden übernehmen beziehungsweise ihre Arbeitszeit seltener reduzieren, müssen weniger zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden. Viele individuelle Entscheidungen über den eigenen Beschäftigungsumfang haben damit unmittelbare Auswirkungen auf den landesweiten Neueinstellungsbedarf.

Auch der Ganztagsanspruch beeinflusst den künftigen Bedarf

Die Personalplanung an den Grundschulen wird allerdings von weiteren Faktoren beeinflusst. Dazu gehört das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Der Ausbau der ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wirkt sich ebenfalls auf den Bedarf der Grundschulen aus.

Wie viele Planstellen und sonstige Stellen tatsächlich benötigt werden, hängt deshalb nicht allein davon ab, wie viele ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen.

Bei der Berechnung des Personalbedarfs berücksichtigt das Land insbesondere die Entwicklung der Schülerzahlen sowie zusätzliche pädagogische Bedarfe. Dazu gehören beispielsweise die Inklusion und die Entwicklung des Ganztagsangebots.

Auch die Entwicklung des verfügbaren Lehrkräfteangebots für die jeweilige Schulart wird in die Überlegungen einbezogen. Diese Faktoren spielen sowohl bei der grundsätzlichen Verteilung der Ressourcen im Landeshaushalt als auch bei der jährlichen konkreten Personalplanung eine Rolle.

Seit 2018/2019 landesweit mindestens 100 Prozent Bedarfsdeckung

Die Landesregierung betont, dass eine gute Versorgung der Schulen mit Lehrkräften für sie höchste Priorität habe. Die für die Schulen vorgesehenen Stellen werden vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt und anschließend von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bedarfsgerecht besetzt.

Nach Angaben der Landesregierung hat die ADD sämtliche in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellten Stellen besetzt.

Für die Grundschulen wird zudem eine wichtige Kennzahl genannt: Seit dem Schuljahr 2018/2019 kann der Bedarf an Grundschulen im Landesdurchschnitt zu 100 Prozent oder mehr gedeckt werden.

Dabei ist allerdings das Wort „Landesdurchschnitt“ entscheidend. Die Aussage beschreibt die Versorgung über Rheinland-Pfalz insgesamt und bedeutet nicht zwangsläufig, dass jede einzelne Grundschule zu jedem Zeitpunkt über dieselbe Personalausstattung verfügt.

Was ist mit einer Lehrerversorgung von 105 Prozent?

Im Mittelpunkt der zugrunde liegenden parlamentarischen Anfrage stand auch die Frage, ob Rheinland-Pfalz eine Lehrerversorgung der Grundschulen von mindestens 105 Prozent anstrebt und dafür zusätzliche Planstellen schaffen will.

Eine ausdrückliche Zusage, künftig flächendeckend eine Versorgung von mindestens 105 Prozent zu gewährleisten, enthält die Antwort der Landesregierung nicht. Sie verweist stattdessen darauf, dass der Personalbedarf anhand verschiedener Kriterien bestimmt wird und die zur Verfügung stehenden Stellen bedarfsgerecht besetzt werden.

Die entscheidenden Größen sind dabei insbesondere Schülerzahlen, zusätzliche pädagogische Anforderungen – etwa durch Inklusion und Ganztag – sowie die Entwicklung des Lehrkräfteangebots.

Die Zahl der Planstellen wird damit nicht allein anhand einer pauschalen prozentualen Zielmarke festgelegt.

Haushaltsplanung 2027/2028 wird entscheidend

Von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung sind die derzeit in Vorbereitung befindlichen Haushalte für die Jahre 2027 und 2028. Letztlich entscheidet der Haushaltsgesetzgeber darüber, wie viele Planstellen und Stellen tatsächlich im Landeshaushalt vorgesehen werden.

Die Landesregierung kündigt jedoch eine klare Entwicklung an: Vorbehaltlich des abschließenden Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers geht sie für die kommenden Jahre von einer Erhöhung der Planstellen an Grundschulen aus.

Damit besteht eine Perspektive, zusätzliche personelle Ressourcen für die Grundschulen bereitzustellen. Wie groß die Erhöhung ausfallen soll und wie viele zusätzliche Planstellen konkret geschaffen werden, wird in der vorliegenden Antwort allerdings noch nicht beziffert.

Auch eine konkrete Zusage, dass die zusätzlichen Stellen automatisch zu einer landesweiten Lehrerversorgung von mindestens 105 Prozent führen werden, wird nicht gegeben.

Lehrkräfteangebot allein bestimmt nicht die Zahl der Planstellen

Die Diskussion um zusätzliche Stellen hängt auch mit den Prognosen zum zukünftigen Lehrkräfteangebot zusammen. Ausgangspunkt der parlamentarischen Anfrage waren frühere Modellrechnungen, nach denen das Angebot an Grundschullehrkräften den prognostizierten Bedarf in den kommenden Jahren deutlich übersteigen könnte.

Die Landesregierung macht jedoch deutlich, dass solche Modellrechnungen keine unveränderlichen Vorhersagen darstellen. Sowohl die Bedarfs- als auch die Angebotsseite sei mit Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen würden deshalb jährlich an neue Entwicklungen angepasst.

Das aktuelle Beispiel des Schuljahres 2026/2027 zeigt, wie schnell sich einzelne Rahmenbedingungen verändern können: Allein dadurch, dass bereits beschäftigte Lehrkräfte häufiger ihren Beschäftigungsumfang erhöht und seltener reduziert haben, ist der Bedarf an Neueinstellungen geringer ausgefallen als zuvor erwartet.

Für die Personalplanung bedeutet das, dass langfristige Prognosen zwar eine wichtige Grundlage darstellen, die konkrete Einstellungspraxis aber zusätzlich von der jeweils aktuellen Situation abhängig bleibt.

Konkreter Fall: Grundschule Albig

Die Anfrage greift außerdem die Personalsituation an der Grundschule Albig auf. Dort geht es um den längerfristigen krankheitsbedingten Ausfall einer Klassenleitung und die Frage, ob dafür eine zusätzliche Planstelle vorgesehen ist.

Die Landesregierung sieht für diesen konkreten Fall eine andere Lösung vor: Zum nächsten Schuljahr soll eine Lehrkraft von einer anderen Grundschule an die Grundschule Albig abgeordnet werden. An der abgebenden Schule sinkt der Lehrerbedarf, sodass die betreffende Lehrkraft zur Unterstützung nach Albig wechseln kann.

Der Fall zeigt beispielhaft, wie Personalengpässe nicht ausschließlich über zusätzliche Planstellen, sondern auch durch die Verteilung bereits vorhandener personeller Ressourcen zwischen Schulen ausgeglichen werden können.

Mehr Planstellen – aber noch keine konkrete Größenordnung

Unter dem Strich zeichnet sich für die rheinland-pfälzischen Grundschulen ein differenziertes Bild ab. Einerseits kann der Lehrerbedarf nach Angaben der Landesregierung im Landesdurchschnitt bereits seit 2018/2019 zu mindestens 100 Prozent gedeckt werden. Andererseits verändert sich der Personalbedarf laufend – durch Schülerzahlen, Ruhestandseintritte, Inklusion, Ganztagsausbau und nicht zuletzt durch die Entscheidung bereits beschäftigter Lehrkräfte, ihre Arbeitszeit zu erhöhen oder zu reduzieren.

Für angehende Grundschullehrkräfte bedeutet dies aktuell, dass die Einstellungsperspektiven schwieriger geworden sind. Die Änderung der Einstufung von „gut“ auf „mittel bis schwierig“ zeigt, dass ein grundsätzlich vorhandenes Lehrkräfteangebot nicht automatisch mit einem entsprechenden kurzfristigen Einstellungsbedarf gleichzusetzen ist.

Für die kommenden Jahre gibt es zugleich ein wichtiges Signal: Die Landesregierung rechnet mit einer Erhöhung der Planstellen an Grundschulen. Die konkrete Zahl zusätzlicher Stellen bleibt jedoch zunächst offen und ist von den Haushaltsentscheidungen für 2027/2028 abhängig.

Die weitere Entwicklung wird daher wesentlich davon abhängen, wie sich Schülerzahlen, Ganztagsangebote und zusätzliche pädagogische Aufgaben entwickeln – und in welchem Umfang der Haushaltsgesetzgeber dafür zusätzliche personelle Ressourcen bereitstellt.

Quelle: Grundlage dieses Beitrags ist die Antwort des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz vom 12. August 2026 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) „Lehrerversorgung von 105 Prozent: Erhöhung der Planstellen an Grundschulen?“, Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/476 zu Drucksache 19/374.