Prämien können nur dort greifen, wo Unternehmen Spielräume haben – Bundesregierung muss Reformen liefern

Zur Möglichkeit, den Beschäftigten eine einmalige Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei durch die Betriebe zu gewähren, erklärt LVU-Präsident Johannes Heger:

„Ich gehe davon aus, dass viele Betriebe, die über entsprechende Spielräume verfügen, ihren Beschäftigten eine solche Unterstützung gewähren werden. Gleichzeitig ist absehbar, dass nicht alle Unternehmen derzeit in der Lage sind, eine solche Prämie auszuzahlen. Es kann in Deutschland auch keinen Vollkaskoschutz für jede Belastung und jede individuelle Situation geben – weder seitens der Politik noch seitens der Unternehmen. Entscheidend ist daher, dass die Ausgestaltung freiwillig bleibt und den Betrieben die notwendige Flexibilität erhält.

Die konkrete Umsetzung muss vor Ort in den Unternehmen erfolgen, da dort die jeweiligen Rahmenbedingungen am besten bekannt sind. Für tarifgebundene Unternehmen wird zudem zu prüfen sein, inwieweit zusätzliche Prämien mit bestehenden Tarifverträgen vereinbar sind oder gegebenenfalls im Rahmen künftiger Tarifabschlüsse berücksichtigt werden können.

Klar ist zugleich: Wenn die Wirtschaft immer wieder von der Politik in die Pflicht genommen wird, dann muss sie ihrerseits vollständig liefern – das ist das Mindeste. Dies gilt insbesondere für die angekündigten Reformen bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Einkommensteuer. Hier erwarten wir spürbare Entlastungen und mehr Beitragsstabilität. Nur so werden die Unternehmen zusätzliche Sonderlasten wie die Entlastungsprämie tragen können.“