Prämien können nur dort greifen, wo Unternehmen Spielräume haben – Bundesregierung muss Reformen liefern

Zur Möglichkeit für Unternehmen, ihren Beschäftigten eine einmalige Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren, erklärt LVU-Präsident Johannes Heger:

„Die Erfahrung mit ähnlichen Sonderzahlungen wie der Inflationsausgleichsprämie zeigt, dass viele Unternehmen grundsätzlich dazu bereit sind, ihre Beschäftigten in schwierigen Zeiten zusätzlich zu unterstützen – sofern sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Ich gehe deshalb davon aus, dass Unternehmen mit entsprechenden Spielräumen ihren Beschäftigten eine solche Unterstützung gewähren werden. Letztlich kann die Entscheidung nur vor Ort in den Unternehmen erfolgen, da dort die konkreten Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte am besten bekannt sind.

Gleichzeitig ist absehbar, dass viele Unternehmen derzeit nicht in der Lage sind, eine solche Prämie auszuzahlen. Es kann auch keinen Vollkaskoschutz für jede Belastung und jede individuelle Situation geben – weder seitens der Politik noch seitens der Unternehmen. Entscheidend ist daher, dass die Ausgestaltung freiwillig bleibt und den Betrieben die notwendige Flexibilität lässt.

Für tarifgebundene Unternehmen wird zudem zu prüfen sein, inwieweit zusätzliche Prämien mit bestehenden tariflichen Entgeltmechanismen vereinbar sind oder im Zuge künftiger Tarifabschlüsse berücksichtigt werden können. Diese Fragen gehören in die Hände der Sozialpartner und sind im Rahmen der Tarifautonomie zu klären.

Klar ist zugleich: Wenn die Politik die Unternehmen immer wieder in die Mitverantwortung nimmt, steht sie ihrerseits in der Pflicht, vollständig zu liefern – das ist das Mindeste. Das gilt insbesondere für die angekündigten strukturellen Reformen bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Einkommensteuer. Hier erwarten wir spürbare Entlastungen und mehr Beitragsstabilität. Nur so werden die Unternehmen künftig überhaupt noch dazu in der Lage sein, ihre Beschäftigten bei Bedarf zusätzlich unterstützen zu können.“