„Solargesetz muss praxisnah umsetzbar sein“

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Landessolargesetzes äußert sich Karsten Tacke, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz, folgendermaßen:

  • „Wir halten die Installation von Solaranlagen auf Dächern von gewerblich genutzten Neubauten für einen sinnvollen Schritt, um den Energiebedarf CO2-neutral zu decken. Allerdings wären uns Anreize lieber gewesen als Pflichten.“
  • „Es muss ausgeschlossen werden, dass durch das Solargesetz Baugenehmigungen abgelehnt werden oder sich die Genehmigungsdauer verlängert. Auch der bürokratische Aufwand muss verhältnismäßig bleiben.“
  • „Das Gesetz lässt einige Fragen offen, die es in einer Verordnung zu regeln gilt. Besonderen Wert legen wir hierbei auf die Konkretisierung der Ausnahmetatbestände. Wir begrüßen, dass neben dem Klimaministerium die betroffenen Ressorts, Wirtschafts- und Innenministerium, mit eingebunden werden, damit die unterschiedlichen Aspekte Berücksichtigung finden.“
  • „Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Daher begrüßen wir die Übergangsfrist bis Januar 2023.“